Steuerfreie Geschenke für Mitarbeiter sind 2026 vor allem über zwei unterschiedliche Regeln möglich: Sachbezüge bis 50 Euro im Kalendermonat und persönliche Aufmerksamkeiten bis 60 Euro je besonderem persönlichen Anlass. Welche Regel passt, hängt von Anlass, Geschenkart und bereits gewährten Leistungen ab.
Redaktion · Recherche: 3. November 2026 · Deutschland. Allgemeine Informationen, keine individuelle Steuerberatung.
50 oder 60 Euro: der schnelle Überblick
| Situation | Grenze | Wichtig |
|---|---|---|
| Sachbezug ohne persönlichen Anlass | 50 Euro pro Kalendermonat | Alle unter diese Regel fallenden Sachbezüge zusammenrechnen |
| Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes | 60 Euro je persönlichem Anlass | Aufmerksamkeit als Sachgeschenk, kein Bargeld |
| Weihnachten | Keine eigene 60-Euro-Grenze | Monatlichen Sachbezug oder Regeln der Betriebsveranstaltung prüfen |
Steuerfreie Geschenke für Mitarbeiter bis 50 Euro
Nach § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG bleiben bestimmte Sachbezüge außer Ansatz, wenn ihr Gesamtwert nach Anrechnung einer Zuzahlung 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigt. Die Grenze gilt nicht für jedes Geschenk einzeln. Ein bereits gewährter Sachbezug kann den verfügbaren Betrag ausschöpfen.
Beispiel: Eine Mitarbeiterin erhält im November einen begünstigten Gutschein über 40 Euro und ein weiteres unter dieselbe Regel fallendes Sachgeschenk im Wert von 15 Euro. Zusammen sind das 55 Euro. Die Freigrenze ist überschritten; grundsätzlich ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Mehrbetrag von fünf Euro.
Nicht ausgeschöpfte Monatsbeträge lassen sich nicht zu einem Jahresbudget ansparen. Zwölf Monate mit jeweils 50 Euro können rechnerisch 600 Euro ergeben, aber daraus entsteht kein Anspruch, einmal jährlich 600 Euro steuerfrei zu verschenken.
Steuerfreie Geschenke für Mitarbeiter bis 60 Euro
Die Lohnsteuer-Richtlinie R 19.6 behandelt übliche Sachzuwendungen bis 60 Euro anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses als Aufmerksamkeiten, die nicht zum Arbeitslohn gehören. Dazu können Blumen, Bücher oder Genussmittel zählen. Entscheidend ist der persönliche Anlass beim Arbeitnehmer oder einem Angehörigen.
Geburtstag, Hochzeit oder die Geburt eines Kindes sind typische Fälle. Weihnachten und ein allgemeines Dankeschön für gute Arbeit begründen dagegen für sich allein keinen persönlichen Anlass. Auch bei der 60-Euro-Grenze handelt es sich um eine Freigrenze. Mehrere Teile eines Geschenks zu demselben Anlass sind gemeinsam zu betrachten; die Grenze sollte einschließlich Umsatzsteuer eingehalten werden.
Beispiel: Zum Geburtstag erhält ein Mitarbeiter einen Blumenstrauß und ein Buch im Gesamtwert von 58 Euro. Das kann eine Aufmerksamkeit sein. Ein Geldumschlag über 58 Euro ist dagegen keine steuerfreie Aufmerksamkeit. Geldzuwendungen gehören nach R 19.6 auch bei geringem Wert zum Arbeitslohn.
Können 50 und 60 Euro im selben Monat zusammenkommen?
Ja, wenn beide Leistungen jeweils die Voraussetzungen ihrer eigenen Regel erfüllen. Ein begünstigter monatlicher Sachbezug über 50 Euro und ein Geburtstagsgeschenk über 60 Euro können nebeneinander möglich sein. Daraus wird aber keine frei verwendbare 110-Euro-Geschenkgrenze. Anlass und Zuordnung müssen nachvollziehbar dokumentiert sein.
Gutscheine: Diese Bedingungen sind entscheidend
Nicht jeder Gutschein gilt steuerlich als Sachbezug. § 8 Absatz 1 EStG verlangt bei begünstigten Gutscheinen und Geldkarten, dass sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die dort genannten Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen. Eine bloße Bezeichnung als Gutschein genügt nicht.
Für die 50-Euro-Regel müssen solche Gutscheine zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Bereits zugesagtes Gehalt oder Weihnachtsgeld sollte deshalb nicht einfach in einen Gutschein umgewandelt werden. Ebenso ist eine nachträgliche Erstattung privater Einkäufe nicht automatisch ein Sachbezug. Vor Einführung eines Kartenmodells sollte die Lohnbuchhaltung die konkreten Einlösebedingungen prüfen.
Weihnachtsgeschenke und Betriebsfeier richtig einordnen
Ein Weihnachtsgeschenk außerhalb einer Betriebsveranstaltung kann unter die monatliche Sachbezugsfreigrenze fallen, sofern deren Voraussetzungen erfüllt und im betreffenden Monat noch genügend Spielraum vorhanden sind. Wer schon einen 50-Euro-Sachbezug erhält, hat nicht zusätzlich 50 Euro für ein Weihnachtspräsent frei.
Bei einer begünstigten Betriebsveranstaltung ist dagegen der Freibetrag von 110 Euro je Veranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer zu beachten. Er gilt unter den gesetzlichen Voraussetzungen für bis zu zwei Veranstaltungen jährlich. Geschenke im Rahmen der Feier können in die Gesamtkosten einzubeziehen sein. Die 110 Euro sind kein zusätzliches pauschales Geschenkbudget. Anders als bei einer Freigrenze führt ein Überschreiten des Freibetrags grundsätzlich zur Besteuerung des übersteigenden Anteils.
Steuerfreie Geschenke für Mitarbeiter: 7 passende Ideen
Die folgenden Vorschläge sind Auswahlideen ohne Produktwerbung oder behauptete Tests. Ob sie steuerlich begünstigt sind, ergibt sich erst aus Anlass, Wert und Abwicklung.
- Blumen mit persönlicher Karte: Gut zum Geburtstag oder zur Hochzeit. Allergien und Vorlieben berücksichtigen; mehrere Bestandteile zusammen bewerten.
- Ein sorgfältig ausgewähltes Buch: Passend zu einem bekannten Hobby. Eine kurze persönliche Widmung macht die Aufmerksamkeit individueller.
- Kaffee- oder Teeset: Für Menschen, deren Geschmack bekannt ist. Eine koffeinfreie Alternative anbieten und auf unnötige Werbeverpackung verzichten.
- Regionale Genussbox: Kleine Spezialitäten können zum Geburtstag passen. Allergene, vegetarische Ernährung und Alkoholwünsche vorab berücksichtigen.
- Hochwertiger Thermobecher: Praktisch für den Weg zur Arbeit. Dichtigkeit und Reinigung sind meist wichtiger als ein großes Firmenlogo.
- Eine pflegeleichte Pflanze: Für Mitarbeitende mit Interesse an Pflanzen. Platz, Lichtverhältnisse und gegebenenfalls Haustiere mitbedenken.
- Ein geeigneter Händlergutschein: Bietet Wahlfreiheit. Einlösegebiet, Laufzeit, Barauszahlungsmöglichkeiten und steuerliche Voraussetzungen vor dem Kauf prüfen.
Steuerfreie Geschenke für Mitarbeiter: Checkliste
- Anlass festhalten: persönliches Ereignis, monatlicher Sachbezug oder Betriebsveranstaltung?
- Empfänger, Übergabedatum und Geschenk dokumentieren.
- Gesamtwert einschließlich relevanter Zusatzbestandteile und Kosten prüfen; nicht nur den beworbenen Warenpreis betrachten.
- Bereits gewährte Sachbezüge im selben Monat kontrollieren.
- Bei Gutscheinen Bedingungen und Zusätzlichkeit prüfen.
- Rechnung und Nachweis der Ausgabe aufbewahren und der Lohnbuchhaltung zuordnen.
- Bei Überschreitung oder unklarer Einordnung vor der Übergabe die steuerliche Behandlung klären.
Wird eine Grenze überschritten, bedeutet das nicht, dass das Geschenk verboten ist. Es kann jedoch steuerpflichtiger Arbeitslohn entstehen. Ob eine Pauschalierung möglich und sinnvoll ist, hängt vom konkreten Fall ab. Eine pauschal versteuerte Zuwendung sollte nicht als generell steuerfreies Geschenk beworben werden.
Mitarbeitergeschenke und Kundengeschenke unterscheiden
Für eigene Arbeitnehmer gelten andere Regeln als für Geschäftspartner. Die 50-Euro-Regel für bestimmte Geschenke an Geschäftsfreunde ist deshalb nicht mit der monatlichen Sachbezugsfreigrenze zu verwechseln. Mehr dazu im Ratgeber Geschenke an Geschäftsfreunde.
Häufige Fragen: steuerfreie Geschenke für Mitarbeiter
Sind 60 Euro pro Jahr oder pro Anlass erlaubt?
Die Aufmerksamkeitsgrenze knüpft an das besondere persönliche Ereignis an. Sie ist kein allgemeines Jahresbudget. Mehrere Geschenke zu demselben Anlass sind gemeinsam zu prüfen.
Ist ein Geschenk für 60,01 Euro noch steuerfrei?
Die 60-Euro-Freigrenze für Aufmerksamkeiten ist dann überschritten. Nicht nur der zusätzliche Cent ist relevant. Die weitere lohnsteuerliche Behandlung muss geprüft werden.
Kann ich Mitarbeitern Bargeld schenken?
Ja, aber die hier erläuterten Sachbezugs- und Aufmerksamkeitsregeln machen das Bargeld nicht steuerfrei.
Gilt die Regel auch für Minijobber?
Die genannten Regeln können grundsätzlich auch für geringfügig Beschäftigte relevant sein. Die Voraussetzungen müssen ebenso erfüllt sein; steuerpflichtige Zusatzleistungen können Auswirkungen auf die Entgeltgrenze haben. Die Abrechnung sollte deshalb vorab geprüft werden.
Quellen und Stand
Recherche anhand der amtlichen Regelungen, Stand 3. November 2026. Für die konkrete Lohnabrechnung sind die persönlichen und betrieblichen Umstände maßgeblich.
- § 8 EStG: Einnahmen, Sachbezüge und Gutscheine
- Lohnsteuer-Handbuch 2026: R 19.6 Aufmerksamkeiten
- § 19 EStG: Betriebsveranstaltungen
